Die Kanzlei

Zentral gelegen und gut erreichbar

Die Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Post und Bahnhof.

Die Kanzleiräume befinden sich in der Astfelder Str. 8 (in unmittelbarer Nähe zu Post und Bahnhof). Die Kanzleiräume werden von den Rechtsanwälten Wahrenburg und Kahl in Bürogemeinschaft genutzt. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Auf eine sorgfältige und persönliche anwaltliche Beratung und Betreuung legen wir großen Wert. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass so die Interessen unserer Mandanten am besten gewahrt werden. Unser qualifiziertes und engagiertes Mitarbeiterteam unterstützt uns hierbei.

Wir sind für Sie da

montags - freitags 08:30 - 13:00 Uhr

montags - donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten stehen wir Ihnen nach Vereinbarung ebenfalls zur Verfügung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch innerhalb des Stadtbereichs einen Termin außerhalb der Räume unserer Kanzlei, sofern Sie uns nicht persönlich aufsuchen können (z.B. im Fall einer Krankheit).

Preise

Gute anwaltliche Beratung muss nicht unerschwinglich sein

Weil die konkrete Berechnung der Rechtsanwaltskosten jedoch vom Einzelfall abhängt und erst nach umfassender Sachverhaltsaufklärung die notwendigen Schritte aufgezeigt werden können, haben wir hier lediglich einen Überblick über die entstehenden Kosten zusammengestellt. Wir schaffen jedoch Kostentransparenz, indem wir mit unseren Mandanten zu Beginn unserer Tätigkeit das Honorar besprechen. Auch gibt es viele Fälle, in denen die Rechtsanwaltskosten ohnehin von der Gegenseite bezahlt werden müssen.

Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Erstes Beratungsgespräch:

Ein erstes Beratungsgespräch im Zivilrecht kostet eine Privatperson höchstens 190 € zzgl. 19 % MwSt. Die Höhe der Gebühr ist auch abhängig vom Arbeitsaufwand und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Erfolgt ein weiteres Gespräch oder wird die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens notwendig, beträgt die Gebühr für eine Privatperson insgesamt jedoch höchstens 250,- € zzgl 19 % MwSt.

Bei Unternehmern/Firmen gilt diese Höchstgrenze jedoch nicht. In solchen Fällen sollen Gebührenvereinbarungen getroffen werden.

Im Rahmen des Beratungsgesprächs wird Ihnen erläutert, ob es Sinn macht zunächst außergerichtlich auf Ihre Problemsituation zu reagieren; welche notwendigen, weiteren Schritte Sie selbst vornehmen sollten; oder ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

 

Beratungshilfe:

Sollten Sie sich als Privatperson eine anwaltliche Beratung (außerhalb eines Gerichtsverfahrens) nicht leisten können, kann bei dem für Sie zuständigen Gericht Beratungshilfe beantragt werden. Falls diese bewilligt werden sollte, werden die anfallenden Rechtsanwaltskosten für Sie übernommen. Es verbleibt höchstens eine "Selbstbeteiligung" in Höhe von 10 €. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung!

Außergerichtliche Vertretung, Gerichtsverfahren (Zivilrecht):
Die Kosten für Ihre Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens bzw. in einem Gerichtsverfahren errechnen sich nach dem RVG. Bitte sprechen Sie uns an.

In einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zahlt grundsätzlich derjenige die Gebühren, der den Prozess verliert.

 

Prozesskostenhilfe (Zivilrecht):

Sollten Sie innerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht die notwendigen Mittel aufbringen können und hat Ihre Angelegenheit Aussicht auf Erfolg, kann bei dem für Sie zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, werden die Kosten für Sie übernommen. Abhängig von Ihrem Einkommen müssen Sie eventuell die entstandenen Kosten in Raten zurückzahlen. Sollten Sie den Prozess gewinnen, übernimmt sowieso die Gegenseite Ihre Kosten. Auch hierbei sind wir Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich.

Rechtsschutzversicherung:
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen wir mit dieser Kontakt auf und schildern Ihr Anliegen. Nach Abschluss Ihrer Rechtsangelegenheit rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.