Schwerpunkt Erbrecht

Die gesamte rechtliche Abwicklung des Erbfalls ist im Erbrecht geregelt. Es beschäftigt sich mit vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen. Beinhaltet sind alle Bestimmungen, die sich mit dem Übergang des Vermögens vom Erblasser (Person, die etwas zu vererben hat) zum Erben befassen. Jedem Menschen wird weiterhin das Grundrecht eingeräumt, selbst über sein Vermögen und dessen Verwendung nach seinem Tod entscheiden zu können. Der Artikel 14 des GG garantiert das Erbrecht. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl an Bestimmungen.
Als Schwerpunkte im Erbrecht gelten Testament, Erbschaftssteuer, Pflichtteil, Berichtigung des Grundbuchs, Erbscheinsbeantragung, Haftung der Erben, Rechtsfolgen, Geltendmachung von Erbansprüchen bzw. von Pflichtteilsrechten etc.

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