Schwerpunkt Vertragsrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend und individuell auf dem Gebiet des Vertragsrechts.

Dies beinhaltet unter anderem die vorvertragliche Beratung in den Bereichen der Kooperations-, Gesellschafts-, Pacht- und Mietverträge, sowie die Ausarbeitung und Prüfung von Vertragswerken und allgemeinen Geschäftsbedingungen, denn nur durch eine frühzeitige Rechtsberatung lassen sich spätere Risiken und Unklarheiten vermeiden.

Uns sind die geschäftlichen Rahmenbedingungen gut bekannt, weshalb wir bei Ihrer Interessenvertretung neben den rein juristischen Gesichtspunkten auch Ihre wirtschaftlichen Interessen besonders berücksichtigen.

In Streitfällen vertreten wir Sie zuverlässig vor Gericht.