Miet- und Wohneigentumsrecht
Der eindeutige Schwerpunkt beim Mietrecht liegt im Rechtsverhältnis Mieter zu Vermieter und wendet sich gleichermaßen an Mieter und Vermieter sowie vermittelnde Makler. Es befasst sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgelt. Verknüpft ist das Mietrecht mit dem Mietvertrag und den damit verbundenen Rechtsfragen. Für den Mietvertrag einer Wohnraum-Vermietung gelten Regelungen, die sich aus dem BGB zusammensetzen. Sollten Mieter und Vermieter die Rechte in ihrem Mietvertrag frei vereinbaren, sind sie grundsätzlich an Vorschriften gebunden, die nicht zum Nachteil des Mieters verändert werden dürfen. Theoretisch sind Änderungen von Vorschriften zwar denkbar - diese Bestandteile eines Vertrags sind dann jedoch unter Umständen unwirksam.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
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Wohneigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet die Rechte, die sich mit dem Bereich Wohnungseigentum befassen.
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Kündigung
Ein Mietvertrag kann ordentlich oder außerordentlich vom Mieter oder Vermieter gekündigt werden. Allerdings muss, abgesehen von der ordentlichen Kündigung des Mieters, ein bestimmter Grund vorliegen. Für die ordentliche Kündigung bestehen bestimmte Kündigungsfristen.
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Mietkaution
Eine Mietkaution kann vom Vermieter nur verlangt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Sie ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis bei z.B. ausstehenden Mietzahlungen, Schadensersatzansprüchen, etc.
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Kleinreparaturen
Grundsätzlich muss der Vermieter für Kleinreparaturen aufkommen. Diese können jedoch, genau wie Schönheitsreparaturen, vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen eines Jahres muss im Vertrag stehen; sie darf höchstens 150 - 200 Euro oder 8 % der Jahresmiete betragen.
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Haustierhaltung
Zwischen Mietern und Vermietern ist die Haustierhaltung oft ein Streitpunkt. Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es im Mietrecht allerdings nicht. Klare vertragliche Vereinbarungen sind hier zu empfehlen.