Miet- und Wohneigentumsrecht

Der eindeutige Schwerpunkt beim Mietrecht liegt im Rechtsverhältnis Mieter zu Vermieter und wendet sich gleichermaßen an Mieter und Vermieter sowie vermittelnde Makler. Es befasst sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgelt. Verknüpft ist das Mietrecht mit dem Mietvertrag und den damit verbundenen Rechtsfragen. Für den Mietvertrag einer Wohnraum-Vermietung gelten Regelungen, die sich aus dem BGB zusammensetzen. Sollten Mieter und Vermieter die Rechte in ihrem Mietvertrag frei vereinbaren, sind sie grundsätzlich an Vorschriften gebunden, die nicht zum Nachteil des Mieters verändert werden dürfen. Theoretisch sind Änderungen von Vorschriften zwar denkbar - diese Bestandteile eines Vertrags sind dann jedoch unter Umständen unwirksam.

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