Schwerpunkt Familienrecht

Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zu Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege.

Scheidungsangelegenheiten sind ein Schwerpunkt des Familienrechts.

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