Schwerpunkt Familienrecht
Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zu Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege.
Scheidungsangelegenheiten sind ein Schwerpunkt des Familienrechts.
Wir vertreten und beraten Sie u.a. in den folgenden Bereichen:
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Hausratsteilung
Wer löst evtl. aufgenommene Schulden ab? Wie sollen die Sparkonten verteilt werden? In welcher Höhe besteht Ausgleichspflicht gegen die Anderen im Rahmen eines Zugewinnanspruchs?
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Zuteilung der ehelichen Wohnung
Es muss geregelt werden, wer die Wohnung behält oder erhält.
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Unterhaltszahlung an Kinder / Ehegattenunterhalt
Wer muss an wen wieviel Unterhalt zahlen? Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen?
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Vereinbarung über den Aufenthaltsort der Kinder
Wer erhält das elterliche Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht?