Schwerpunkt Verkehrsrecht
Wir vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem die Bereiche Verkehrsunfallrecht (z. B. Haftung bei Unfällen), Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.), Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Gerade nach einem Verkehrsunfall ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt in jedem Fall anzuraten, da nur von diesem objektiv beurteilt werden kann, für welche Schadenspositionen Ihnen tatsächlich ein Anspruch gegen den Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung zusteht. Dabei vertreten wir unabhängig von bereits getroffenen Zahlungszusagen der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausschließlich Ihre Interessen.
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zahlt- bis auf Ausnahmefälle- die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.
Was häufig nicht beachtet wird: selbst nach selbstverschuldeten Unfällen stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Ihren Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zu.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
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Nutzungsausfall
Bei Verwicklung in einen Unfall besteht Anspruch auf einen Mietwagen für den Zeitraum der Instandsetzung eines geschädigten Fahrzeugs.
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Schmerzensgeld
Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem anderen.
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Schadenersatz
Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber der Haftpflichtversicherung können nach einem Unfall geltend gemacht werden.
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Unfallregulierung
Zu den Aufgaben eines Anwalts für Verkehrsrecht gehört u.a. die Unfallregulierung. Dabei geht es hauptsächlich um die Abwicklung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche und um die Frage, wer von wem wie viel verlangen kann.