Schwerpunkt Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem die Bereiche Verkehrsunfallrecht (z. B. Haftung bei Unfällen), Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.), Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Gerade nach einem Verkehrsunfall ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt in jedem Fall anzuraten, da nur von diesem objektiv beurteilt werden kann, für welche Schadenspositionen Ihnen tatsächlich ein Anspruch gegen den Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung zusteht. Dabei vertreten wir unabhängig von bereits getroffenen Zahlungszusagen der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausschließlich Ihre Interessen.

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zahlt- bis auf Ausnahmefälle- die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Was häufig nicht beachtet wird: selbst nach selbstverschuldeten Unfällen stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Ihren Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zu.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen: